In Deutschland gibt es etwa fünf Millionen Eigentumswohnungen. Dies ist mehr als 10% des gesamten Immobilienbestandes. Rechtlich werden die vielfältigen Probleme des Wohnungseigentums im Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
( Wohnungseigentumsgesetz ) geregelt.
Ich berate und vertrete in Fragen der Wohnungseigentümerversammlung, der Beschlussanfechtung, der ordnungsgemäßen Verwaltung, der Kündigung des Verwalters, des Sondernutzungsrechtes, der baulichen Veränderung bzw. Instandhaltung und des Wirtschaftsplanes.
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