Rechtsanwalt Georg A. Mahr - Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Rechtsanwalt Georg A. Mahr - Fachanwalt für Miet- undWohnungseigentumsrecht

Mietspiegel Rheingau

Ein Mietspiegel für den Rheingau mit den Städten Lorch, Rüdesheim, Geisenheim, Oestrich-Winkel, Eltville und den Gemeinden Kiedrich und Walluf existiert nicht.

 

Insbesondere für die Begründung einer Mieterhöhung ist ein Mietspiegel nach §§ 558c, 558d BGB erforderlich. Auch für die Bewertung eines Mieterhöhungsverlangens ist ein Mietspiegel hilfreich.

 

Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht führe ich eine umfassende Datenbank mit Vergleichswohungen aus Lorch, Rüdesheim, Geisenheim, Oestrich-Winkel, Eltville, Kiedrich und Walluf.

 

Mit Hilfe dieser Vergleichswohnungen können Mieterhöhungen ebenfalls begründet bzw. überprüft werden.

 

Ich biete Ihnen meine Leistungen zu folgenden Pauschalpreisen an:

 

für Vermieter

 

Mieterhöhungsverlangen mit Recherche

von Vergleichswohnungen                                                                      595, - € inkl. Mwst.

 

für Mieter

 

Prüfung einer Mieterhöhung                                                                   178,50 € inkl. Mwst.

 

 

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Georg A. Mahr
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65366 Geisenheim

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