Rechtsanwalt Georg A. Mahr - Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Rechtsanwalt Georg A. Mahr - Fachanwalt für Miet- undWohnungseigentumsrecht

Verkehrsrecht

Gerne berate und vertrete ich Sie  bei Verkehrsunfällen, Bußgeldern, Verkehrsstrafsachen, KFZ-Reparaturen, Autokauf und Fahrerlaubnisfragen. Häufig ist den Geschädigten eines Verkehrsunfalles unbekannt, dass die Gegenseite die Kosten einer anwaltlichen Vetretung und regelmäßig auch die eines eigenen Gutachters tragen muss. Stattdessen lassen sich Geschädigte viel zu oft auf die meist sehr ungünstige Direktregulierung der gegnerischen KFZ-Versicherung ein.

In Verkehrsstrafsachen besteht der häufigste Fehler in einer spontanen Einlassung gegenüber der Polizei ohne vorherige Kenntnis des Inhaltes der Ermittlungsakte. Deutlich erfolgversprechender ist es, mit einem spezialisierten Rechtsanwalt die Ermittlungsakte einzusehen und dann das weitere Vorgehen abzustimmen.

Aktuelle Urteile: Abschleppkosten bei verbotenem Parken auf Privatgrundstück

BGH, Urteil vom 11.03.2016- V ZR 102/15

Der BGH, das höchste deutsche Zivilgericht, hat sich erneut mit dem Abschleppen eines verbotswidrig auf einem Privatgrundstück geparktem PKW beschäftigt. Das unbefugte Abstellen eines PKW auf einem Privatgrundstück ist rechtlich eine verbotene Eigenmacht im Sinne des § 858 BGB und berechtigt den Grundstückseigentümer zum Abschleppen des störenden Fahrzeuges. Die entsprechenden Kosten hat ihm der Fahrzeughalter zu erstatten.

 

Verkehrsberuhigter Bereich

 

Die Bedeutung des Zeichens „325.1“ (verkehrsberuhigter Bereich) im Sinne von § 42 Abs. 2 StVO i. V. m. Nr. 12 der Anlage 3 ist vielen Verkehrsteilnehmern nicht bekannt und wird ignoriert. Das blaue Schild mit einem Pkw, einem Fußgänger und einem spielenden Kind steht für einen verkehrsberuhigten Bereich. Wer in einem solchen Bereich ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren und darf der Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern.
Mit der Frage der Schrittgeschwindigkeit hat sich das OLG Naumburg, Beschluss vom 21.03.2017, Az.: 2 Ws 45/17, befasst. Ein gesunder Erwachsener hat bei Gehen unter Normalbedingungen eine Geschwindigkeit von 5 – 6 km/h. Das OLG Naumburg ist der Auffassung, dass ein Fahrzeugtempo von 10 km/h gerade noch als Schrittgeschwindigkeit angesehen werden kann. Bei höherer Geschwindigkeit droht ein erhebliches Bußgeld. 

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